Wenn der Prüfer eine Lohnsteuer-Nachzahlung fordert

Lohnsteuer muss eigentlich der Arbeitnehmer bezahlen. Der Arbeit­geber muss sie lediglich einbehalten und ans Finanzamt abführen. Er haftet für die Lohnsteuer, wenn er zu wenig abgeführt hat.

Wenn ein Lohnsteuer­­­prüfer feststellt, dass bei einem Arbeitnehmer zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, wird er den Arbeitgeber fragen: „Wollen Sie die Steuer dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen oder selber übernehmen?“

Hintergrund der Frage:
Falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Nachzahlung entlastet und für ihn seine Steuer bezahlt, ist das ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer, der zusätzlich Lohnsteuer kostet. Aus einer Nachzahlung von 1.000 Euro können so leicht 1.600 oder 1.800 Euro werden. Wenn Sie aber zum Prüfer sagen: „Das ziehe ich nächsten Monat vom Lohn ab.“, bleibt es bei den 1.000 Euro.

Das ist klar:
Das müssen Sie natürlich dann auch tatsächlich abziehen, auch wenn es der Prüfer im Moment gar nicht kontrollieren kann. Wenn Sie den Abzug vom Lohn gar nicht vornehmen, obwohl Sie es angekündigt haben, könnte bei der nächsten Lohnsteuerprüfung womöglich sogar ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Denn das ist das erste, was der nächste Lohnsteuerprüfer machen wird: Er kontrolliert, ob die Feststellungen der vorigen Betriebsprüfung korrekt umgesetzt wurden.

Fazit: Wenn Sie Ärger mit Ihren Mitarbeitern vermeiden wollen wegen Nachzahlungen, dann sagen Sie dem Lohnsteuerprüfer gleich klar und deutlich, dass Sie die Nachzahlung selber übernehmen wollen. Dann wird es natürlich teurer, aber Sie müssen dem Arbeitnehmer nichts abziehen und laufen auch nicht Gefahr, dass Sie bei der nächsten Prüfung Ärger bekommen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching