Wenn Ihr Mitarbeiter sein E-Auto auf Ihre Kosten auflädt

Wie sieht das steuerlich aus, wenn Ihr Mitarbeiter sein Elektroauto auf Ihre Kosten auflädt? Es kommt hier darauf an, ob es ein Privatauto oder ein Firmenwagen ist, und wo es aufgeladen wird: bei Ihnen im Betrieb oder beim Mitarbeiter zuhause.
Der E-Firmenwagen wird aufgeladen bei Ihnen in der Firma: Das ist steuer­frei, weil es steuerfreier Auslagenersatz ist. (§ 3 Nr. 50 EStG)

Der Mitarbeiter lädt das private E-Auto bei Ihnen in der Firma auf: Das wiederum ist steuerfrei aufgrund einer besonderen Vorschrift im Einkommensteuergesetz. (§ 3 Nr. 46 EStG)

Der Mitarbeiter lädt sein privates Elektroauto bei ihm zuhause auf und Sie unterstützen ihn dabei: Das ist voll steuerpflichtig.

Der Mitarbeiter lädt das betriebliche Elektroauto bei ihm zuhause auf: Das ist voll steuerfrei in unbegrenztem Umfang, sofern diese Ladevorgänge mit Zähler genau protokolliert werden. Weil das kompliziert sein kann, hat der Bund der Arbeitgeber mit dem Bundesfinanzministerium eine Verein­fachung ausgehandelt, wonach bestimmte Pauschalen steuerfrei bleiben (BDA-Rundschreiben vom 8. September 2017).

Bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber bleiben demnach diese Pauschalen steuerfrei:
20 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
10 Euro monatlich für Hybrid-Autos.
Und ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber bleiben diese Pauschalen steuerfrei:
50 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
25 Euro monatlich für Hybrid-Autos.
Der Bundesfinanzminister wollte diese Pauschalen eigentlich durch ein BMF-Schreiben quasi „offiziell machen“, dazu ist es aber bis jetzt nicht gekommen. (BMF, 20.08.17, IV C 5)

E-Auto wird aufgeladen …

… im Betrieb
Es ist ein Privatauto des Mitarbeiters: steuerfrei nach § 3 Nr. 46 EStG
Es ist ein Firmenauto des Mitarbeiters: steuerfrei nach § 3 Nr. 50 EStG

… beim Mitarbeiter zuhause
Es ist ein Privatauto des Mitarbeiters: voll steuerpflichtig
Es ist ein Firmenauto des Mitarbeiters: steuerfrei nach § 3 Nr. 50 EStG; Stromverbrauch muss protokolliert werden; ansonsten obige Pauschalen steuerfrei auszahlen

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching