Wenn Ihr Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wurde

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wurde, bekommt keinen Lohn. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer aber sechs Wochen lang eine Entschädigung nach § 56 IfSG auszahlen, die ihm auf Antrag vom zuständigen Gesundheitsamt erstattet wird.

Für den Arbeitnehmer ist diese Erstattung steuerfrei nach § 3 Nr. 25 EStG, erhöht aber durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast des Mitarbeiters.

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