Betriebsprüfer verwenden gerne den Autokatalog von Schwacke, um den Bruttolisten-Neupreis eines Autos zu kontrollieren. Ist die Schwacke-Liste des Prüfers aber jünger als das Auto, wurde das Auto also früher angeschafft, kann man pro Jahr zwei bis vier Prozent Abschlag vornehmen, weil die Autohersteller ja ständig ihre Preise erhöhen.
Das sollten Sie mit dem Prüfer aushandeln.
Beispiel: Der Prüfer will den Wert eines BMW 520i Touring ermitteln und verwendet die Schwacke-Liste von 2015, die einen Preis von 43.700 Euro angibt. Nun wurde der Wagen aber bereits 2012 erstmals zugelassen. Selbst wenn Sie pro Jahr rückwärts „nur“ zwei Prozent heraushandeln, (bei drei Jahren wären das sechs Prozent), landen Sie immerhin bei nur noch 41.078 Euro – abzurunden auf 41.000 Euro.
Ihr Vorteil: Wenn es um mehrere Autos geht, kann dadurch eine erhebliche Ersparnis beim geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel herausspringen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching