Wenn Ihre Möbel eine Schraub-Verbindung haben …

Schraubverbindungen von Möbeln haben Auswirkungen auf deren Abschreibung. Möbel bis 410 Euro netto kann man sofort im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Nun nutzt es natürlich nichts, eine Schrankwand für 4.000 Euro in zehn Einzelrechnungen aufzuspalten.

Denn wenn die zehn Teile zusammengehören, müssen sie auch zusammen abgeschrieben werden, und das geht dann nur über 13 Jahre.

Allerdings: Wenn Regalelemente selbständig nutzbar sind und lediglich zur Erhöhung der Standfestigkeit miteinander verschraubt werden, wird deswegen keine Einheit daraus, sondern es bleiben einzelne Regale.

Beispiel: Wenn die 4.000-Euro-Schrankwand aus zehn Elementen besteht, die alle allein stehen könnten, dann kann man die 4.000 Euro sofort abschreiben. Zitat aus einem BFH-Urteil: „Die Schraubverbindung erhöht lediglich die Standfestigkeit und ändert nichts an der selbständigen Nutzbarkeit.“. (BFH, 09.08.01, BStBl. 02 II, 100)

Anderes Beispiel: Einen Schreibtisch mitsamt Rollcontainer für 700 Euro müssen Sie auf 13 Jahre abschreiben. Wenn der Schreibtisch und der Rollcontainer getrennt voneinander selber stehen können, können Sie beides getrennt sofort abschreiben. Sie sollten dann eine Rechnung verlangen, z. B. in etwa so: „Schreibtisch 400 Euro, Rollcontainer 300 Euro“.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

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