Wenn Leistungen EU-weit elektronisch verkauft werden

Für Leistungen, die auf elektronischem Weg (z. B. per Internet) verkauft werden (z. B. eBooks, Apps für Smartphones, Telekommunikationsleistungen oder Download von Filmen), wird ab 2015 der umsatzsteuerliche „Ort der Leistung“ verlegt. Ab 2015 ist er immer am Wohnort bzw. am Sitzort des Leistungsempfängers.

Einfach ist es beim Verkauf an Unternehmen: Hier gilt das „Reverse-Charge-Verfahren“: Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer in seinem Heimatland abführen und kann sie im Regelfall auch gleich wieder als Vorsteuer geltend machen.

Bei Verkäufen von Apps, EBooks usw. an Privatpersonen gilt: Der Unternehmer muss mit der Mehrwertsteuer des Wohnsitzortes des Leistungsempfängers fakturieren. Beispiele: Eine Berliner GmbH vertreibt elektronische Krimi-Bücher. Ein Kunde aus Österreich lädt sich solch ein Buch herunter für fünf Euro. Die Berliner GmbH muss ihm eine Rechnung stellen mit österreichischer Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuer in Österreich abführen. Firma Y aus München bietet Filme zum kostenpflichtigen Herunterladen an. Ein Franzose lädt sich einen Film herunter. Firma Y muss französische Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Vereinfachung durch zentrale Anlaufstelle: Um das Verfahren handhabbar zu machen, bei dem es zur Umsatzsteuerpflicht eines Unternehmens in 20 oder mehr verschiedenen Staaten kommen kann, können sich die Unternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen (www.bzst.de) und dort zentral ihre Umsätze in den einzelnen Ländern deklarieren. Das Bundeszentralamt leitet die Steuern dann weiter. Die Anlaufstelle wurde neudeutsch auf „Mini-One-Stop-Shop (MOSS)“ getauft. Man kann einheitlich nur entweder alle Umsätze durch individuelle Registrierung in den einzelnen Ländern abwickeln oder alles über den MOSS abwickeln.

Konventionelle Geschäfte per Internet sind nicht betroffen: Es ändert sich nichts für alle, die „konventionelle“ Waren und Dienstleistungen im Internet verkaufen. Beispiel: X verkauft Bücher per Internet: Er ist nicht betroffen. Y verkauft Smartphones per Internet: Er ist nicht betroffen. Z vermittelt Übernachtungen: nicht betroffen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching