Wenn man Corona-Soforthilfe zu Unrecht kassiert hat

Als das Corona-Virus im März begann, das öffentliche und wirtschaftliche Leben lahmzulegen, überboten sich die Politiker geradezu mit vollmundigen Versprechungen: Man werde „niemanden im Regen stehen lassen“ und „schnell und unbürokratisch“ Hilfen auszahlen.
Das ist auch tatsächlich passiert. Aber: Viele Unternehmer haben sich auch dazu verleiten lassen, diese Hilfen zu beantragen, obwohl sie nicht anspruchsberechtigt waren. Und das war in diesen Fällen so:

Kein Anspruch auf Hilfe bei einer Krise schon vor dem 12. März 2020: Es darf der Kriseneintritt erst durch Corona entstanden sein. Wer schon vor dem 12. März 2020 in der Krise war, war nicht berechtigt, die Notfallhilfe zu beantragen.

Keine Hilfe ohne Liquiditätsengpass: Die Hilfe sollte nur bekommen, wer in Schwierigkeiten geraten ist, nicht jedoch Betriebe mit gutem Liquiditätspolster. Relativ unklar war und ist die Frage, in welchem Umfang man auf private Reserven zurückgreifen musste, um Lücken zu stopfen.

Falsche Angaben = Subventionsbetrug: Wer in dem Antrag auf die Soforthilfe falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, könnte einen Subventionsbetrug nach § 264 Strafgesetzbuch begangen haben.

Voreilige Rückzahlung kontraproduktiv: Manche Empfänger dieser Notfallhilfen haben ein schlechtes Gewissen bekommen und überweisen das Geld jetzt schnell zurück, in der Hoffnung, dann werde ihnen schon nichts passieren.

Dieser Schuss kann aber nach hinten losgehen: Das kann nämlich eher als Schuldeingeständnis angesehen werden und beseitigt die Strafbarkeit nicht. Es gibt zwar in § 264 Abs. 6 StGB den Strafaufhebungsgrund der „tätigen Reue“. Allerdings greift diese Ausnahmevorschrift – anders als bei der Selbstanzeige – nur dann ein, wenn die unzutreffenden Angaben vor Auszahlung der Subvention korrigiert werden. Wenn man das Geld schon bekommen hat, ist es zu spät.

Fazit: Falls man Corona-Hilfen kassiert und mittlerweile Bedenken hat, das Geld zu Unrecht kassiert zu haben, sollte erst einmal nichts zurücküberweisen. Das wäre eher schädlich als nützlich. Lieber sollte man zügig Rechtsberatung suchen, um nicht noch weitere Eigentore zu schießen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching