Bei Immobilien gilt der Grundsatz: Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren führt zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft. Ausgenommen sind allerdings Wohnungen, die von Anfang bis Ende selbstgenutzt waren. Eine kostenlose Überlassung zählt da nicht dazu.
Beispiel: Paul kauft 2008 eine Wohnung, in die er mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter einzieht. 2013 trennt sich das Paar und Paul zieht aus. 2015 (also noch vor Ablauf der Zehnjahresfrist) verkauft er die Wohnung.
Ergebnis: Paul muss den Gewinn versteuern. Die kostenlose Überlassung ist nämlich keine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“. Deshalb gilt: Der Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren ist steuerpflichtig. Paul hätte die Wohnung sofort anlässlich seines Auszuges verkaufen sollen. (FG Hessen, 30.09.15, 1 K 1654/14, rkr., DStR 17, 270)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München