Nicht jeder Arbeitnehmer bekommt für Diensteisen einen Firmenwagen. Manche verwenden auch ihr privates Auto. Solange alles gutgeht, ist die Sache unproblematisch: Pro gefahrenen Kilometer bekommt der Mitarbeiter 30 Cent steuerfrei – oder auch mehr, wenn die nachgewiesenen Kosten höher sind.
Was gilt bei einem Unfall? Sofern der Unfall auf einer Dienstreise passiert ist und er nicht alkoholbedingt verursacht wurde, kann der Arbeitgeber Unfallschäden zusätzlich zu den Kilometersätzen steuerfrei ersetzen.
Diebstahl: Wird das Auto auf einer Dienstreise gestohlen, kann der Arbeitgeber den Restbuchwert des Autos steuerfrei ersetzen. Restbuchwert ist der Wert, der sich ergibt, wenn man die Anschaffung auf die normale Abschreibungsdauer umlegt. Das kann gut oder schlecht sein für den Arbeitnehmer.
Beispiel A: Norbert kauft sich privat ein Auto für 60.000 Euro (Abschreibungsdauer sechs Jahre), das er für eine Dienstreise verwendet, als das Auto ein Jahr alt ist. Das Auto wird gestohlen (kein Vollkasko). Der Arbeitgeber kann 50.000 Euro steuerfrei ersetzen, auch wenn das Auto zu diesem Zeitpunkt bloß noch 40.000 Euro wert war.
Beispiel B: Sabine hat 2005 einen gebrauchten Golf Baujahr 2000 gekauft (planmäßige Restnutzungsdauer im Jahre 2005: drei Jahre), der 2011 noch einen Zeitwert von 2.000 Euro hat und gestohlen wird. Der Arbeitgeber kann steuerfrei nichts ersetzen, weil der Restbuchwert seit 2008 null beträgt.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching