Es kursieren zahlreiche Tipps, wie man Mitarbeitern Arbeitslohn steuerfrei zukommen lassen kann.
Einer davon lautet: Die Mitarbeiter sollen auf ihrem Auto Werbung für Ihre Firma anbringen und dafür Geld bekommen.
Dies tat ein Unternehmen und zahlte den Mitarbeitern für das Anbringen eines Kennzeichenhalters mit der Firmenwerbung 255 Euro im Jahr. Leider hatte das Unternehmen Pech und das Finanzamt stufte die Zahlung nicht als Entgelt für Werbung, sondern als ganz normalen Arbeitslohn ein. Die unangenehme Folge: Es wurden Sozialabgaben und Lohnsteuer fällig.
Warum eigentlich ausgerechnet 255 Euro? Sonstige Einkünfte bis zu diesem Betrag sind steuerfrei und müssen nicht deklariert werden.
Aus diesen Gründen wurde der „Werbevertrag“ nicht anerkannt: (FG Münster, 03.12.19, 1 K 3320/18 L)
Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, sollten Sie Folgendes tun:
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