Wenn Mitarbeiter auf ihrem Auto Werbung für Sie machen

Es kursieren zahlreiche Tipps, wie man Mitarbeitern Arbeitslohn steuerfrei zukommen lassen kann.

Einer davon lautet:
Die Mitarbeiter sollen auf ihrem Auto Werbung für Ihre Firma anbringen und dafür Geld bekommen.

Dies tat ein Unternehmen und zahlte den Mitarbeitern für das Anbringen eines Kennzeichenhalters mit der Firmenwerbung 255 Euro im Jahr. Leider hatte das Unternehmen Pech und das Finanzamt stufte die Zahlung nicht als Entgelt für Werbung, sondern als ganz normalen Arbeitslohn ein. Die unangenehme Folge: Es wurden Sozialabgaben und Lohnsteuer fällig.

Warum eigentlich ausgerechnet 255 Euro? Sonstige Einkünfte bis zu diesem Betrag sind steuerfrei und müssen nicht deklariert werden.

Aus diesen Gründen wurde der „Werbevertrag“ nicht anerkannt: (FG Münster, 03.12.19, 1 K 3320/18 L)

  • Die Zielsetzung, Werbung zu betreiben, stand nicht im Vordergrund.
  • Es waren keine Vorgaben enthalten, um einen werbewirksamen Einsatz des Fahrzeugs sicherzustellen.
  • Es gab keine Regelungen bezüglich Exklusivität, also ein Verbot für Mitbewerber des Unternehmens, ebenfalls Werbung zu machen.


Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, sollten Sie Folgendes tun:

  • Auch externe Werbeträger (also Nicht-Arbeitnehmer von Ihnen) müssen für Sie Werbung auf ihrem Auto anbringen und dafür das gleiche Geld bekommen.
  • Ein Kennzeichenhalter ist ein bisschen wenig, es sollte schon ein richtig großer Aufkleber auf dem Auto sein.
  • In der Vereinbarung muss geregelt sein, dass das Auto möglichst oft an öffentlichen Plätzen und nicht etwa in Garagen geparkt wird, damit man die Werbung auch sehen kann.
  • Des Weiteren sollten Sie ein Verbot aussprechen, für andere Unternehmen ebenfalls Werbung zu machen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching