Wenn Sie die Büro-Miete derzeit nicht bezahlen können

Zurzeit geraten viele Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten und zahlen z. B. die Miete nicht. Angenommen, Sie haben Ihre Mieträume umsatzsteuer­pflichtig gemietet, können aber im Moment wegen Liquiditätsschwierigkeiten die Miete nicht bezahlen.

Vorsteuerabzug auch ohne Zahlung? Haben Sie dann eigentlich trotzdem den Vorsteuerabzug aus der nicht bezahlten Miete? So banal ist die Frage gar nicht. Das Finanzgericht Hamburg hat diese Problematik sogar dem europäischen Gerichtshof vorgelegt (EuGH, C-9/20).

Unser Rat: Da diese Frage nicht endgültig geklärt ist, würden wir den Vorsteuerabzug auf jeden Fall jeden Monat geltend machen, egal ob die Miete bezahlt wurde oder nicht. Unter Umständen ist es nämlich sonst irgendwann verjährt, und Sie bekommen den Vorsteuerabzug nie mehr.

Für Interessierte und deren Steuerberater: Hier können Sie alle Rechtsfragen rund um dieses Thema detailliert nachlesen: FG Hamburg, 10.12.19, 1 K 337/17, DStR 20, 226.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching