Wenn Sie ein geschäftliches Auto übers Internet mieten

Mietwagenportale werden von manchen nicht nur genutzt, um ein Urlaubsauto zu buchen, sondern auch, um einen geschäftlichen Mietwagen auszuleihen. Dort läuft die Buchung dann bisweilen über zwei oder drei Zwischenvermittler, die teilweise im Ausland sitzen.

Dabei wird manchmal übersehen, dass der Preis im Fall eines ausländischer Vermieters ein Netto-Preis ist, bei dem kein Vorsteuerabzug möglich ist (so genannte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder „reverse charge“ nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Prüfen Sie also genau: Wenn das Mietwagenangebot über das Internet­­-portal deutlich günstiger ist, kann es sich lohnen, auf den Vorsteuerabzug zu verzichten. Falls der Preisunterschied allerdings nur gering ist, bedenken Sie, dass durch den wegfallenden Vorsteuerabzug der Mietwagen 19 Prozent teurer ist als gedacht. Da kann es vielleicht doch lohnender sein, direkt bei Sixt, Europcar & Co im Inland zu buchen, wo man definitiv eine deutsche Rechnung mit korrektem Umsatzsteuer-Ausweis erhält.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching