Wenn Sie ein neues Elektroauto leasen

Der Absatz von Elektroautos wird durch 4.000 Euro Prämie gefördert. Die Hälfte steuert der Staat bei, die andere Hälfte der Hersteller. Was müssen Sie bei der Umsatzsteuer beachten, wenn Sie den Wagen leasen?

Was die Prämie vom Autohändler betrifft: Im Leasingfall werden sich diese 2.000 Euro wohl durch eine etwas reduzierte Rate für den Firmenwagen auswirken. Insoweit keine steuerlichen Besonderheiten.

Wie ist das aber mit den 2.000 Euro Prämie vom Staat steuerlich? Falls Sie das Auto leasen und diese 2.000 Euro selber einkassieren, brauchen Sie keine Umsatz­­steuer abzuführen, denn es handelt sich umsatzsteuerlich um einen so genannten „echten Zuschuss“. Das heißt: Kein Leis­tungsaustausch und keine Umsatzsteuer. (OFD Frankfurt am Main, 04.01.17)

Beim Abtreten an die Leasingfirma: Treten Sie diese 2.000 Euro an die Leasinggesellschaft ab,erreichen Sie eine (weitere) Reduzierung der Leasing­raten. Aus Sicht der Leasingfirma wird der Betrag umsatz­steuer­pflichtig. Die Leasinggesellschaft stellt Ihnen dann eine Rechnung über 1.680,67 Euro plus 319,33 Euro Umsatzsteuer. Den Nettobetrag können Sie als Leasingsonderzahlung verteilt über drei Jahre und die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, auch wenn Sie nichts bezahlt haben.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching