Wenn Sie eine Immobilie auf Raten verkaufen

Wer sein privates Eigenheim verkauft, muss einen Gewinn nicht versteuern, außer bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf. Eine Falle droht allerdings bei einer zinslosen Stundung des Kaufpreises.

Denn wenn keine Verzinsung vereinbart wird, unterstellt das Finanzamt einen Zinssatz von 5,5 Prozent. Und das auch dann, wenn ausdrücklich Zinslosigkeit vereinbart wurde.

Beispiel: Meier verkauft sein privates Einfamilienhaus für 600.000 Euro. Der Käufer darf den Kaufpreis in drei zinslosen Raten von je 200.000 Euro begleichen, wobei er ein Jahr nach dem Besitzübergang die erste Rate zahlt. Das Finanzamt konstruiert daraus 60.400 Euro fiktive Zinsen und diese unterliegen der Abgeltungssteuer mit 25 Prozent. Meier muss also 15.000 Euro nutzlose Steuern zahlen. Zu Recht, wie nun der BFH entschied. (BFH, 08.10.14, VIII B 115/13, BFH/NV 15, 200)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

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