Es gibt einen Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Kommerzielle Firmen kaufen Lebensversicherungen auf. Tipp: Zu diesem Preis können Sie, anstatt an einen kommerziellen Anbieter, auch an einen Angehörigen verkaufen.
Dadurch bleibt die Versicherung in der Familie. So erreichen Sie unter Umständen einen steuerlichen Verlust nach § 20 EStG, den Sie mit positiven Kapitaleinkünften verrechnen können.
Lassen Sie sich am besten von einer Firma ein Angebot machen, und genau zu diesem Preis verkaufen Sie dann die Versicherung an Ihren Ehepartner oder einen anderen Angehörigen. Das Finanzamt hat in so einem Fall behauptet, das wäre ein Gestaltungsmissbrauch, der Bundesfinanzhof hat die Gestaltung aber anerkannt. In dem konkreten Fall hatte jemand 46.000 Euro mehr eingezahlt in eine Lebensversicherung, als er beim Verkauf bekommen hatte. Diesen Verlust konnte er mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen. (BFH, 14.03.17, VIII R 38/15, DStR 17, 1867)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau