Seit 1. April 2012 sind die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen stark gesunken. Immer mehr Finanzämter verlangen eine Prognose, ob innerhalb von 20 Jahren überhaupt noch ein Überschuss herauskommt. Wenn nicht – und das ist vor allem bei Fremdfinanzierungen meist der Fall –, werden Verluste nicht mehr anerkannt.
Wer eine neue Photovoltaikanlage in der Hoffnung auf Sonderabschreibungen und Steuererstattungen kauft, könnte eine Enttäuschung erleben. Wer zu Beginn der Nutzung Verluste aus solch einer Anlage geltend machen will, muss nämlich darlegen können, dass er innerhalb von 20 Jahren insgesamt auf ein Plus kommen wird. Sonst kann das Finanzamt die Verlustgeltendmachung verweigern.
Hinweis: Alte Anlagen, die noch zu hohen Einspeisevergütungen berechtigen, sind davon nicht betroffen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching