Wenn Sie einen Immobilienkredit vorzeitig tilgen

Zahlen Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurück, hat die Bank einen Schaden. Dafür kann sie eine Entschädigung verlangen, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Dabei müssen allerdings Sondertilgungsrechte berücksichtigt werden. (BGH, 19.01.16, XI ZR 388/14, NJW 16, 1382)

Hätten Sie also zum Beispiel das Recht gehabt, jedes Jahr 50.000 Euro zusätzlich zu tilgen, hätte die Bank sowieso weniger Gewinn gemacht, und das muss sie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen.

Genereller Tipp zu Sondertilgungen: Versuchen Sie stets, solche Sonder­tilgungsrechte zu vereinbaren, erst recht, wenn die Bank dafür keinen Zinszuschlag verlangt. Sie müssen sie ja nicht ausüben, aber das Recht zu haben, kann niemals schaden.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching