Wenn Sie Provisionen für mehrere Monate auszahlen

Folgendes ist ein häufiger Fehler bei der Lohnabrechnung: Es werden Provisionen für mehrere Monate, zum Beispiel quartalsweise oder halbjährlich an Mitarbeiter ausbezahlt. So etwas muss dann als Einmalbezug und nicht als laufender Bezug geschlüsselt werden.

Warum ist das wichtig? Wenn es als laufender Bezug geschlüsselt wird, kann es leicht dazu kommen, dass ein Teil dieser Zahlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sodass keine Sozialabgaben abgeführt werden. Als Einmalbezug hingegen wird es verteilt, so dass diese Grenzen nicht so leicht überschritten sind und mehr Sozialabgaben fällig werden.

Praxisproblem: Wenn Sie – oder das Lohnbüro – es falsch schlüsseln, bekommt der Mitarbeiter zu viel netto. Wenn dann Jahre später der Betriebs­prüfer kommt und Sozialabgaben nachfordert, zahlen erst einmal Sie als Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer werden wenig begeistert sein, wenn Sie ihnen das nachbelasten wollen bzw. es rundweg ablehnen. Dann bleiben Sie auf der Nachzahlung sitzen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching