Wertvolle Immobilien an Kinder verkaufen statt einer Schenkung spart die Schenkungssteuer!

Obwohl die Kaufpreise 2023 wegen der hohen Zinsen bereits wieder fallen, sind die Werte für steuerliche Zwecke seit 1.1.2023 zum Teil rasant gestiegen.

Ein Verkauf statt Schenkung vermeidet die die Schenkungsteuer. Das kann vor allem für wertvolle Immobilien (Faustregel: ab 1 Million) interessant sein.

Beispiel: Der Vater schenkt dem Sohn eine Immobilie mit Steuerwert 3,4 Millionen. Es fallen 19% auf 3 Millionen = 570.000 Euro Schenkungssteuer an. Das lässt sich durch einen Verkauf vermeiden.

Keine Grunderwerbsteuer: bei Verkauf an Verwandte in gerader Linie fällt keine Grunderwerbsteuer an. (§ 3 Nr. 6 GrEStG) Sehr wohl fallen Notarkosten an, aber die entstehen auch bei einer Schenkung.

Achtung: Es muss wirklich ein Verkauf gewollt sein und das muss auch so durchgeführt werden. Ansonsten könnte Ihnen das Finanzamt ein Scheingeschäft vorwerfen. Es droht die Gefahr einer Steuerhinterziehung.

Was Sie machen können: die Eltern können den Kaufpreis als Darlehen stunden und die Darlehensschuld durch eine Grundschuld auf dem geschenkten Grundstück sichern.
Der Zinssatz sollte sich an den aktuell banküblichen Immobilienfinanzierungen orientieren. Das Kind muss regelmäßig Zins und Tilgung an die Eltern zahlen.

Nach zehn Jahren können die Eltern auf das Restdarlehen verzichten – oder auf einen Teil davon. Das ist dann noch mal eine Schenkung. Aber nach 10 Jahren dann sind ja schon wieder 800.000 € Freibetrag frei – unterstellt, dass sowohl Vater als auch Mutter beteiligt sind.

Interesse an diesem Modell? Senden Sie mir eine E-Mail: stb@gesierich.de

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching