Wichtig beim Abspeichern von eingescannten Belegen

Papierbelege werden immer öfter gescannt und in der Amazon Cloud eingespeichert. Danach werden die Originale vernichtet. Das Problem, wenn auch Sie das machen: Sie wissen nie genau, wo die Dateien dann liegen. Es kann sein, dass die Dateien auf einem Server in Amerika liegen.

Achtung: Damit hätten Sie einen wichtigen Teil Ihrer Buchführung ins Ausland verlagert, was Sie beim Finanzamt beantragen müssen (§146 Abs. 2a AO). Beantragen Sie das nicht, könnte Ihnen der nächste Betriebsprüfer Ärger machen.

Aber: Haben Sie es beantragt, und hat das Finanzamt der Verlagerung zugestimmt, dann können Sie auch Papierbelege per Post ins Ausland schicken und diese dort einscannen und vernichten lassen. (Rz 140 GoBD)

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching