Papierbelege werden immer öfter gescannt und in der Amazon Cloud eingespeichert. Danach werden die Originale vernichtet. Das Problem, wenn auch Sie das machen: Sie wissen nie genau, wo die Dateien dann liegen. Es kann sein, dass die Dateien auf einem Server in Amerika liegen.
Achtung: Damit hätten Sie einen wichtigen Teil Ihrer
Buchführung ins Ausland verlagert, was Sie beim Finanzamt beantragen
müssen (§146 Abs. 2a AO). Beantragen Sie das nicht, könnte Ihnen der
nächste Betriebsprüfer Ärger machen.
Aber: Haben Sie es
beantragt, und hat das Finanzamt der Verlagerung zugestimmt, dann können
Sie auch Papierbelege per Post ins Ausland schicken und diese dort
einscannen und vernichten lassen. (Rz 140 GoBD)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering