Bei Minijobs werden seit ein paar Jahren standardmäßig Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmer kann den Antrag stellen, dass er keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte.
Und hier kommt der Haken: Bei minderjährigen Minijobbern ist
dieser Antrag – streng genommen – unwirksam, wenn er nicht von Vater
oder Mutter unterschrieben wird. Es soll tatsächlich spitzfindige
Betriebsprüfer geben, die sich daran aufhängen und dann rückwirkend die
Rentenversicherungsfreiheit streichen.
Fazit: Lassen Sie
also am besten auch diesen Befreiungsantrag von Vater oder Mutter
unterschreiben. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München