Die Ehefrau eines Unternehmers hatte Büroräume an dessen Unternehmen vermietet. Das Finanzamt erkannte den Vertrag nicht an. Die Begründung:
Überraschung: Das zu Hilfe gerufene Finanzgericht bestätigte diese Bedenken. (FG Münster, 05.09.18, 7 K 543/18F, DStRE 19, 867)
Fazit: Achten Sie bei Mietverträgen unter Angehörigen ganz besonders darauf, dass alles penibel korrekt ist und es keine Widersprüchlichkeiten gibt. Auch so unwichtige Kleinigkeiten wie Adresse oder Bankverbindung müssen angegeben sein.
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