Anlagevermögen kann sehr langlebig sein. Büromöbel haben laut Tabelle eine Nutzungsdauer von 13 Jahren, Gebäude sogar von 33 bis 50 Jahren. In dem Entwurf des BMF-Schreiben vom 14. November 2014 hieß es noch: „Der Anschaffungsbeleg ist bis zum Ende der Nutzungsdauer aufbewahrungspflichtig.“ In der finalen Fassung ist dieser Satz dann gestrichen worden.
Was heißt das? Viele Fachleute gehen von einer „nur“
zehnjährigen Aufbewahrungsfrist aus. Beispiel: Ein Bürostuhl wurde 2010
angeschafft, der Beleg ist aufzubewahren bis Ende 2020. 100 Prozent
sicher ist das aber nicht, ein Betriebsprüfer könnte das auch anders
sehen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, hebt also Belege über
Anlagevermögen noch zehn Jahre auf, nachdem die letzte
Abschreibungsbuchung erfolgt ist.
Keine Panik: Sie
sollten nicht in Panik verfallen, falls Sie zum Beispiel 1990 ein
Gebäude gebaut haben, dass bereits in einer Betriebsprüfung überprüft
wurde und Sie nun nicht mehr alle Originalbelege von 1990 vorliegen
haben. Es wäre äußerst ungewöhnlich, wenn der nächste Betriebsprüfer nun
erneut anfinge, Ihr Bauvorhaben von 1990 zu prüfen und die Belege
forderte.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting