Wie Rentner, Kinder und Studenten keine Kapitalertragsteuer zahlen

Wer Kapitalerträge bis 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) hat und einen Freistellungsauftrag erteilt, dem zieht die Bank keine Kapitalertragsteuer ab. Höhere Kapitalerträge über 801/1.602 Euro: Hier muss die Bank Kapital­ertragsteuer einbehalten.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung: Ist der persönliche Steuersatz niedriger als 25 Prozent, kann man durch die Abgabe einer Steuererklärung ganz oder teilweise die Erstattung der Kapitalertragsteuer erreichen.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Wenn feststeht, dass die Steuer sowieso null ist, spart einem eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung („NV-Bescheinigung“) diese Arbeit. Das Finanzamt stellt diese Bescheinigung für drei Jahre aus, wenn feststeht, dass die Steuer voraussichtlich null beträgt.

Beispiel: Herr und Frau Meier sind Rentner. Der Ertragsanteil ihrer Renten beträgt 10.000 Euro. Außerdem haben sie Dividendeneinnahmen in Höhe von 5.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen – nach Abzug von Alters­en­t­lastungsbetrag und Sonderausgaben – beträgt 11.500 Euro. Damit steht fest, dass ihre Einkommensteuer sowieso null beträgt. Herr und Frau Meier sollten eine NV-Bescheinigung beantragen. Dann behält die Bank keine Kapitalertragsteuer ein und zahlt die kompletten 5.000 Euro ungekürzt aus.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching