Sie haben durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) in der 2020er-Bilanz mehr Luft bei den maximalen Anschaffungskosten eines Geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG). Denn Sie können einen IAB sofort von den Anschaffungskosten eines GWG abziehen und den maßgeblichen Wert dadurch unter die 800-Euro-Grenze drücken.
Dadurch bekommen Sie die GWG-Sofort-Abschreibung bei Anschaffungen bis 1.600 Euro netto, also 1.904 Euro brutto. Das dürfen alle Betriebe, deren Gewinn 2020 maximal 200.000 Euro betrug. (§ 7g EStG)
Beispiel: Der Geschäftsführer der X-GmbH kauft im Januar 2021 einen Chefsessel für 1.900 Euro brutto. Diesen kann die GmbH sofort abschreiben, wenn sie in der 2020er-Steuererklärung in Höhe von (mindestens) 800 Euro einen IAB bildet.
Die Rechnung lautet: 1.900 Euro brutto sind 1.596,64 Euro netto. Minus 50 Prozent Sonderabschreibung aufgrund IAB-Bildung in 2020 ergeben das 798,31 Euro – das liegt unter der GWG-Grenze von 800 Euro. Eine Sofortabschreibung ist also möglich.