Wie Sie auch ein iPhone X sofort abschreiben können

Ein iPhone X mit 64 GB kostet stolze 1.149 Euro. Damit ist es selbst 2018 nach den neuen GWG-Regeln (Grenze per 1. Januar 2018 von 410 auf 800 Euro angehoben) kein geringwertiges Wirtschaftsgut mehr. Vielmehr muss es als „PC“ über drei Jahre abgeschrieben werden.

Tipp: Wenn Sie das Gerät hingegen zusammen mit einem Mobilfunkvertrag kaufen, wird der Preis deutlich unter 800 Euro absinken (Beispiel: Angebot bei der Telekom zusammen mit Magenta-Mobil-Vertrag 399 Euro), sodass eine Sofortabschreibung möglich ist.

Hinweis: Es gibt ein BMF Schreiben vom 20. Juni 2005, das  Folgendes regelt: „Durch die verbilligte Überlassung des Mobilfunktelefons liegt beim Kunden eine Einnahme vor. Diese ist Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag, der bei bilanzierenden Steuerpflichtigen grundsätzlich passiv abzugrenzen ist.“

In der Praxis dürfte das freilich eher selten so durchgeführt werden. Wer sich an dieses BMF-Schreiben hält, kann allerdings auch ein verbilligtes iPhone X unter 800 Euro Kaufpreis nicht sofort abschreiben.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching