Wie Sie Aushilfen sozialversicherungsfrei beschäftigen

Aushilfen können maximal drei Monate oder 70 Tage im Jahr sozialversicherungsfrei arbeiten. Aber: Das gilt nicht für jemanden, der berufsmäßig tätig ist. Es kann sich also nicht jemand viermal im Jahr einen neuen Job suchen und so von Januar bis Dezember sozialversicherungsfrei arbeiten.

Wen können Sie auf dieser Basis beschäftigen? In Betracht kommen zum Beispiel Schüler, Studenten oder Saisonarbeiter aus dem Ausland.

Auch die Lohnsteuer können Sie pauschalieren mit 25 Prozent: Allerdings gelten hier deutlich engere Zeitgrenzen: maximal 18 Tage am Stück bei maximal 120 Euro pro Tag (bisher 72 Euro) und einem durchschnittlichen Stundenlohn von maximal 15 Euro (bisher zwölf Euro). Allerdings gilt diese Grenze je Arbeitgeber, während die drei Monate je Arbeitnehmer gelten.

Beispiel eins: Jonas ist Student. In den Semesterferien im Juli und August arbeitet er in einer Softwarefirma für 3.000 Euro brutto. Das geht sozialversicherungsfrei. Einen Monat hätte er theoretisch noch frei. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nicht möglich.

Beispiel zwei: Anja hat einen Hauptjob. Im Juni arbeitet sie 18 Tage in einem Gasthaus, jeden Tag zehn Stunden zu zwölf Euro. Die Arbeit ist sozialversicherungsfrei, der Chef kann die Lohnsteuer pauschalieren. Steuerfreie Trinkgelder zählen bei der Prüfung der 120-Euro-Grenze nicht mit.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching