Wie Sie Benzingutscheine jetzt richtig handhaben

Benzingutscheine sind nach wie vor als Extra-Zulage für fleißige Mitarbeiter sehr beliebt. Hier die Antwort auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema:

Was ist das Besondere am Benzingutschein, das ihn so beliebt macht? Im Grunde gar nichts. Es gibt keine besondere steuerliche Begünstigung für Benzingutscheine, sondern eine allgemeine Freigrenze in Höhe von 44 Euro für Sachbezüge. Wahrscheinlich erfreut sich der Benzingutschein deshalb besonderer Beliebtheit, weil fast jeder Benzin oder Diesel gebrauchen kann. (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)

Warum dürfen Sie 44 Euro nicht überschreiten? Weil das die monatliche Freigrenze laut § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist. Vorsicht: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bekommt ein Mitarbeiter Sachbezüge in Höhe vo 45 Euro, ist demnach alles steuerpflichtig.

Dürfen Sie auch einfach einen 44-Euro-Gutschein von Aral, Shell und Co. ausgeben? Das hat die Finanzverwaltung früher nicht geduldet, aber laut einer Urteilsserie des Bundesfinanzhofs vom Oktober 2010 ist die früher angeblich erforderliche Ausstellung auf Liter seitdem Vergangenheit. Ein „Gutschein über Sprit im Wert von 44 Euro“ ist genauso steuerfrei, wie einer, der auf „25 Liter“ lautet. (BFH, 11.11.10, VI R 27/09, BStBl. II 11, 386)

Können Sie Ihrem Mitarbeiter auch einfach Bargeld geben zum Tanken?
Auch das ist mittlerweile möglich. Sie geben Ihrem Mitarbeiter z. B. einen „Gutschein über Pkw-Treibstoff SUPER bleifrei – 30 Liter, einzulösen im Monat ….“. Anschließend erstatten Sie dem Arbeitnehmer den an der Tankstelle bezahlten Betrag und bestätigen dies auf dem Gutschein. Laut Bundesfinanzhof sind auch solche Gutscheine steuerfreier Sachbezug (BFH, 11.11.10, VI R 41/10, BB 11, 331). Ebenso möglich: Sie verbinden die Zahlung mit der Auflage, „den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden“. (BFH, 11.11.10, VI R 27/09, BStBl. II 11, 386)

Zählen ein Handy, Geburtstagsgeschenke oder eine Erholungsbeihilfe bei der 44-Euro-Grenze mit? Nein. Alles, wofür es eine gesonderte Steuerbefreiung bzw. Pauschalierungsmöglichkeit gibt, bleibt außer Betracht und kann noch zusätzlich gewährt werden.

Können Sie auch einem Mitarbeiter mit Dienstwagen einen Benzin­gutschein geben? Warum nicht? Er bekommt für den Dienstwagen zwar sowieso das gesamte Benzin bezahlt. Aber vielleicht kann der Mitarbeiter den Gutschein für den Wagen der Frau oder den eines Kindes gebrauchen.

Haben Sie den Vorsteuerabzug aus dem Benzingutschein? Nein. Wenn Sie den Benzingutschein mit der Absicht erwerben, ihn unentgeltlich an Mitarbeiter weiterzugeben, entfällt der Vorsteuerabzug.

Wie verbuchen Sie den Benzingutschein richtig? In der Finanzbuchhaltung am besten unter „freiwillige soziale Leistungen lohnsteuerfrei“. Streng genommen müssten Sie den Benzingutschein auch auf der Gehaltsabrechnung und beim Lohnkonto ausweisen, und zwar als Nettobezug und gleichzeitig als Nettoabzug für den Sachbezug.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching