Wie Sie die Umsatzsteuer-ID-Nummer von Kunden prüfen

An Unternehmen in anderen EU-Ländern können Sie umsatzsteuerfrei liefern, aber nur, wenn derjenige wirklich Unternehmer ist. Das können Sie überprüfen, indem Sie die USt.-ID-Nummer nachkontrollieren.

Unterschied zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Bestätigung? Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt.-ID-Nummer gültig ist. Bei der qualifizierten Bestätigung bekommen Sie Auskunft, ob die gespeicherten Angaben zum Firmennamen, zu Rechtsform, Adresse usw. mit den Daten übereinstimmen, die Ihnen vorliegen.

Wer darf die Anfrage starten? Jeder, der eine deutsche USt.-ID-Nummer hat. Entstehen Kosten? Nein, die Auskünfte sind kostenlos, und das, egal wie oft Sie anfragen.

Automatisierte Anfrage bei vielen zu prüfenden USt.-ID-Nummern: Sie können die Antwort schriftlich bekommen. Wenn Sie besonders viele Anfragen haben, können Sie das in Ihr System integrieren, sodass Ihr Rechnungsschreibungs- oder Auftragserfassungssystem diese Anfragen automatisch durchführen kann. Details dazu finden Sie auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern: www.bzst.de.

Welchen Nutzen haben Sie von der Bestätigung? Wenn Sie die Bestätigung durchgeführt haben, haben Sie Vertrauensschutz, falls sich später herausstellen sollte, dass Ihr Kunde ein Betrüger ist bzw. gar kein Unternehmen hat oder hatte, und Sie somit eigentlich nicht hätten umsatzsteuerfrei liefern dürfen.

„Meldung stimmt nicht überein“ – woran kann das liegen? Sie sollten sich von Ihrem Kunden exakt mitteilen lassen, wie seine genaue Bezeichnung bei seiner dortigen Finanzbehörde lautet. Ein falscher Buchstabe kann schon zu der Meldung führen: „Meldung stimmt nicht überein“. Leider teilt das Bundeszentralamt nicht mit, welche Daten dort gespeichert sind. Das Amt teilt nur mit: „stimmt überein“ oder „stimmt nicht überein.“

Beispiel: Ihr Kunde hat auf dem Briefkopf stehen: „Ibrahim Todorov Import und Export“. In Bulgarien ist er aber gespeichert als „Todorov Ex- und Import OOD“. Sie bekommen dann die Meldung „Meldung stimmt nicht überein“. Warum sie nicht übereinstimmt, sagt man Ihnen nicht.

Deutsche USt-ID-Nummer prüfen: Sie möchten sich die deutsche USt.-ID-Nummer eines Kunden bestätigen lassen, um auf diese Weise herauszubekommen, ob der überhaupt Unternehmer ist. Geht das? Nein, das Bundeszentralamt bestätigt (dummerweise) keine deutschen USt.-ID-Nummern, sondern ausschließlich ausländische USt.-ID-Nummern. Sie müssten also theoretisch einen ausländischen Geschäftspartner bitten, dort in seinem Land bei seiner Behörde die Abfrage für Sie auszuführen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching