Wie Sie Hotelkosten an Kunden weiterberechnen

Seit 2009 berechnen Hotels nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Falls Sie jedoch für Beratungsprojekte oder Kundendienst­einsätze Hotelkosten an Ihren Kunden weiterberechnen, tun Sie das bitte mit 19 Prozent.

Denn Sie verschaffen Ihren Kunden keine Übernachtungsleistungen, sondern berechnen Kosten weiter.

Fazit: Rechnen Sie aus der Hotelrechnung sieben Prozent Vorsteuer heraus und schlagen Sie auf den Nettobetrag 19 Prozent Mehrwertsteuer an den Kunden auf.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching