Seit 2009 berechnen Hotels nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Falls Sie jedoch für Beratungsprojekte oder Kundendiensteinsätze Hotelkosten an Ihren Kunden weiterberechnen, tun Sie das bitte mit 19 Prozent.
Denn Sie verschaffen Ihren Kunden keine Übernachtungsleistungen, sondern berechnen Kosten weiter.
Fazit: Rechnen Sie aus der Hotelrechnung sieben Prozent Vorsteuer heraus und schlagen Sie auf den Nettobetrag 19 Prozent Mehrwertsteuer an den Kunden auf.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering