Wie Sie Hotelkosten richtig weiterberechnen

Seit 2010 fällt auf Hotelübernachtungen nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer an. Falls Sie jedoch im Zuge von Projektarbeiten oder Beratungen Ihren Kunden Hotelkosten Ihrer Mitarbeiter weiterberechnen, muss das mit 19 Prozent erfolgen.

Denn Ihr Kunde bezahlt ja nicht das Hotel (direkt), sondern er bezahlt Ihr Honorar, von dem eine Rechnungsposition die weiter­belasteten Hotelkosten sind.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching