Wie Sie Ihr Haus dem Kind schenken und darin wohnen bleiben

Wenn Sie Ihr Eigenheim Ihren Kindern schenken möchten und darin wohnen bleiben wollen, ist die sichere Methode, sich den Nießbrauch vorzubehalten.

Steuerlich cleverer: Sie schenken die Immobilie zunächst und mieten sie dann zu 50 Prozent der üblichen Miete zurück. Das Kind kann dann renovieren und die Kosten absetzen, was die Eltern nicht könnten, wenn sie selbst das Haus als Eigentümer nutzen.

Beispiel: Die Eltern wohnen in ihrem Eigenheim. Eigentlich müsste man das Haus einmal für 100.000 Euro grundlegend renovieren. Das ist aber – abgesehen von dem minimalen Abzug für Handwerkerkosten – nicht abzugsfähig, solange die Eltern selbst der Eigentümer sind.

Schenkung mit Rückmieten: Die Eltern schenken dem Sohn (oder der Tochter) das Haus und mieten es an. Der Sohn renoviert auf seine Kosten. Er versteuert die Miete von den Eltern und kann alle Kosten – wie zum Beispiel die Renovierung – absetzen. Seit 2021 muss die Warmmiete nur noch 50 Prozent betragen.

Tipp: Gehen Sie kein Risiko ein und verlangen Sie lieber 55 oder 60 Prozent.

Vorsicht bei Übernahme von Schulden: Diese stellen teilweise Anschaffungskosten dar. Das führt dazu, dass der Sohn, wenn er innerhalb von drei Jahren umfassend renoviert, unter Umständen die 15-Prozent-Grenze für den anschaffungsnahen Herstellungsaufwand reißt. Dann kann er nur 60 Prozent der Kosten sofort absetzen und muss 40 Prozent über 50 Jahre abschreiben. Warten Sie also lieber drei Jahre, falls Schulden übernommen werden.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching