Wie Sie mit einem Oldtimer als Geschäftswagen Steuern sparen

Sie müssen für die Privatnutzung Ihres Firmenwagens pro Monat ein Prozent vom Bruttolistenneupreis im Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerten Vorteil versteuern. Was bei jungen Gebrauchten ärgerlich ist, kann bei richtig alten Autos ein Vorteil sein.

Denn auch hier wird die Ein-Prozent-Regel vom ursprünglichen Listenpreis berechnet, auch wenn der heutige Wert um ein Vielfaches höher ist als der damalige Kaufpreis. Das ist insbesondere bei Mercedes- und Porsche-Fahrzeugen der 60er- und 70er-Jahre häufig der Fall.

Tipp bei Restaurierung:
Falls Sie ein Auto in reparaturbedürftigem Zustand kaufen, sollten Sie – um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden – den Reparaturaufwand lieber aktivieren, also zu den Anschaffungskosten hinzurechnen, anstatt ihn sofort als Reparaturaufwand zu verbuchen. Wenn Sie Tausende von Euros Reparaturaufwand sofort als Betriebsausgabe verbuchen wollen, wird das Finanzamt rot sehen.

Historisches Kennzeichen und betriebliche Nutzung? Für Autos mit Baujahr 1986 oder älter können Sie ein historisches Kennzeichen erhalten, sofern der Wagen nahezu im Originalzustand ist. Auch wenn in Internet-Foren manchmal etwas anderes behauptet wird: Ein historisches Kennzeichen und betriebliche Nutzung schließen einander nicht aus.

Tipp für GmbH-Geschäftsführer:
Oldtimer verlieren oft keinen Wert mehr. Wenn Sie das Auto in der GmbH abschreiben und dann eines Tages verkaufen, müssen Sie den Unterschied versteuern. Machen Sie es lieber so: Behalten Sie das Auto im Privatvermögen und vermieten Sie es an Ihre GmbH. Der Steuereffekt bei Ihrer GmbH ist der gleiche, aber Sie können privat das Auto eines Tages steuerfrei verkaufen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching