Wird der Mindestlohn zum neuen Bürokratie-Monster?

Im Mindestlohngesetz (MiLoG) ist vorgesehen, dass die Dokumentationspflichten durch Rechtsverordnung modifiziert werden können. Das ist zwar bisher nicht geschehen, steht aber unmittelbar bevor (vgl. Mindestlohn­aufzeichnungsverordnung, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll).

Zum Beispiel könnte es sein, dass eine Pflicht zur Dokumentation für Arbeits­pläne eingeführt wird. Vielleicht kommt auch eine Pflicht zur taggenauen Dokumentation der Arbeitszeiten oder bestimmte technische Normen für Zeiterfassungssysteme. Betroffen davon werden die Branchen sein, die schon jetzt zur Sofortmeldung von Arbeitskräften verpflichtet sind. Das sind diese Branchen:

  1. Baugewerbe,
  2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. Personenbeförderungsgewerbe,
  4. Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe,
  5. Schaustellergewerbe,
  6. Forstwirtschaft,
  7. Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. Messebauer
  9. und Fleischwirtschaft.

„GmbH-Geschäftsführer Persönlich“ bleibt für Sie am Ball!

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching