Wissenswertes zur Krankenversicherung von Minijobbern

Die Krankenversicherung für Minijobber beträgt 13 Prozent bei gesetzlich Krankenversicherten: Für jemanden, der bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist – egal, ob aufgrund eigenen Hauptjobs oder aufgrund von Familienmitversicherung -, müssen 13 Prozent Krankenversicherungsbeitrag abgeführt werden.

Für privat oder gar nicht Krankenversicherte muss nichts abgeführt werden: Das wird oft falsch gemacht. Ein privat krankenversicherter Minijobber wird als „gesetzlich versichert“ geschlüsselt und so zahlt der Chef jahrelang überflüssige 13 Prozent Krankenversicherungsbeitrag für Minijobber, im Extremfall 702 Euro im Jahr.

Gar nicht krankenversichert – geht so etwas überhaupt? Seit 2009 muss jeder eine Krankenversicherung haben. Trotz Verbots gibt es aber immer noch Leute ohne Krankenversicherung. Trotzdem können Sie so jemanden – sofern er eine Arbeitserlaubnis hat – ohne Gewissensbisse als Minijobber anstellen und den Versicherungsbeitrag weglassen.

Kann man jemanden in die Krankenversicherung holen durch freiwillige Abführung des Krankenversicherungsbeitrags? Nein das geht nicht. Nur durch einen sozialversicherungspflichtigen Job kommt jemand in die gesetzliche Krankenversicherung. Durch einen Minijob niemals.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching