Wochenendarbeitszimmer berechtigt zu Kostenabzug

Wer in seiner Firma einen festen Arbeitsplatz hat, der kann eigentlich keine Arbeitszimmerkosten absetzen. Wer allerdings am Wochenende Bereitschaftsdienst hat, dafür einen Arbeitsplatz braucht und am Wochenende nicht in den Betrieb kann, der kann die 1.250 Euro trotzdem absetzen.

Dies setzte ein Projektleiter durch, der auch am Wochenende erreichbar sein musste, während dieser Zeit aber das Unternehmen aus organisatorischen Gründen nicht betreten durfte.

Die Richter: „Unerheblich ist, ob die Nutzung des häuslichen Arbeits­zimmers notwendig ist.“ (FG München, 27.08.16, 15 K 439/15, rkr)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching