Woran unverheiratete und kinderlose Paare denken sollten

Manche Paare, bei denen beide Partner beruflich erfolgreich sind, halten eine Eheschließung für überflüssig. Auch einkommensteuerlich bringt die Eheschließung nicht viel, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen.

Woran manche nicht denken: Schicksalsschläge – wie z. B. den Tod des Partners – kann man kaum voraussehen. Und Ehepaare haben 500.000 Euro Freibetrag, unverheiratete Lebensgefährten nur 20.000 Euro.

Stichwort Testament: Der unverheiratete Lebensgefährte hat kein gesetz­liches Erbrecht. Auch das verlieren manche aus dem Blick. Selbst wenn Sie also nicht heiraten wollen, sollten Sie jeder ein Testament machen. Das gemeinschaftliche Ehegattentestament scheidet bei nicht Verheirateten aus, jeder muss ein eigenes Testament machen – entweder beim Notar oder handschriftlich.

Warnung für kinderlose Ehepaare:
 Auch hier sollten Sie unbedingt ein Testament machen, insbesondere, wenn noch Eltern vorhanden sind. Denn diese haben nicht nur ein gesetzliches Erbrecht, was in aller Regel unerwünscht ist, sondern sogar ein Pflichtteilsrecht (§§ 2303, 2309 BGB). Bei Ehepaaren ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament möglich.

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