Dienstwagen waren früher einmal ein wichtiges Statussymbol, aber gerade in Großstädten und in der Generation Z kann man Mitarbeiter damit heute nicht mehr besonders begeistern.
Einige Unternehmen bieten daher ein Mobilitätsbudget an, das man für ein Fahrrad, Bahnkarten oder Carsharing nutzen kann.
Bahncard 100: Diese
berechtigt zu beliebig vielen Freifahrten mit der Bahn und kostet 4.395
Euro im Jahr, ist also nicht viel billiger als die Kosten eines
Kleinwagens. Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter eine Bahncard 100, ist das
zwar voll steuerpflichtig, kann aber mit steuerfreien Dienstreisen
verrechnet werden. Komplett steuerfrei wäre sie, wenn alle Dienstreisen
des Mitarbeiters mit der Bahn mindestens 4.395 Euro gekostet hätten.
Klar, dass diese Bahncard sich als Incentive nur für Mitarbeiter eignet,
die privat gerne mit der Bahn verreisen.
Fahrräder: Diese
sind komplett steuerfrei, wenn sie kein Kennzeichen brauchen und
zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. E-Bikes mit Kennzeichen werden mit
0,5 Prozent vom Listenpreis versteuert.
Carsharing-Gutscheine oder Mitgliedschaften: Diese sind voll steuerpflichtig.
Gelegentliche Privatnutzung von Pool-Fahrzeugen:
Darf ein Mitarbeiter maximal fünf Tage im Monat ein Auto privat nutzen,
muss er nur 0,001 Prozent vom Listenpreis je Kilometer versteuern.
Beispiel: X hatte früher einmal einen Dienstwagen. Er hat ihn getauscht gegen ein teures Mountainbike auf Firmenkosten und eine Gehaltserhöhung. Nun nutzt er – mit Zustimmung des Chefs – ein Pool-Fahrzeug (Listenpreis 50.000 Euro) für einen Kurzurlaub von fünf Tagen (1.500 Kilometer). Er versteuert einmalig 750 Euro.
Tausch hin und her: Wenn jemand eines Tages doch wieder einen Dienstwagen möchte, kann man steuerlich problemlos wieder zurücktauschen, also das Gehalt reduzieren und dafür ein Auto zur Verfügung stellen. Damit hat das Finanzamt kein Problem. In die andere Richtung natürlich auch nicht.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching