Zwei Autos mit Wechselkennzeichen = zweimal Steuer

Seit Juli 2012 gibt es auch in Deutschland Kfz-Wechselkennzeichen. Dadurch kann man zwei Autos mit einem Kennzeichen betreiben.

Anders als in der Schweiz führt diese Regelung allerdings bei uns ein Schattendasein, weil man trotzdem für beide Autos volle Kfz-Steuer zahlen muss und die Versicherungen kaum Rabatt geben.

Auch bei der Dienstwagensteuer nützt das Wechselkennzeichen nichts: Das Argument: „Man kann doch immer nur ein Auto fahren“ greift nicht, weil die Dienstwagensteuer schon für die bloße Möglichkeit anfällt, ein Auto zu fahren.

Auch wenn Sie zwei normal angemeldete Betriebsautos haben, können Sie immer nur ein Auto fahren, müssen aber trotzdem beide versteuern. Das ist bei einem Wechselkennzeichen nicht anders. (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 10.11.14 im Deutschen Bundestag; BT-Drucks. 18/3215 vom 14.11.14)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching