Unternehmen mit einem Eigenkapital von maximal 235.000 Euro können einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden in Höhe von 40 Prozent der geplanten Nettoanschaffungskosten.
Seit dem Steuerjahr 2016 muss man nicht mehr angeben, was man kaufen
will – oder wie viel es kosten soll. Angeben muss man nur noch die Höhe
des Investitionsabzugsbetrags.
Wenn man trotzdem einen Investitionszweck angegeben hat? Beispiel:
Sie haben aus alter Gewohnheit angegeben, „Es ist ein Lieferwagen
geplant“ und kaufen nun stattdessen eine Hobelmaschine. Seit dem
Steuerjahr 2016 ist das egal. Es schadet nicht, wenn man eine geplante
Investition „falsch“ bezeichnet hat, weil eine Bezeichnung nicht mehr
notwendig ist.
Zu hohen IAB gebildet? Wenn Sie einen zu
hohen IAB gebildet haben, ist das insofern ärgerlich, als Sie die
Auflösung bei Nicht-Investition mit sechs Prozent pro Jahr verzinsen
müssen. In diesem Fall können Sie für das betreffende Jahr eine
berichtigte Steuererklärung abgeben, indem Sie den richtigen IAB in
einer korrigierten E-Bilanz übermitteln. Beachten Sie: Sie müssen das
elektronisch einreichen. Nur einen Brief an das Finanzamt zu schicken
mit dem Hinweis „Bitte IAB teilweise auflösen.“, das ist unwirksam.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching