Zweitwohnungs-Steuerfalle für Eltern studierender Kinder

Fast alle deutschen Großstädte erheben eine Zweitwohnungssteuer. Studenten sind fast überall von der Zweitwohnungssteuer befreit. Wenn also Ihr Sohn oder Ihre Tochter am Studienort eine Wohnung anmietet, ist nichts zu befürchten, selbst wenn er oder sie zu Hause mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Häufiges Praxisproblem in Ballungsräumen mit knappem Wohnungs­angebot: Dort gibt es für jede freie Wohnung sehr viele Bewerber und der Vermieter sucht sich denjenigen mit der besten Bonität aus. Ein Student hat da schlechte Chancen und so unterschreiben dann stattdessen eher die Eltern den Vertrag. Damit ist jedoch die Zweitwohnungssteuerfalle (Steuer = oft eine Monatsmiete pro Jahr!) zugeschnappt. Denn befreit sind nur Studenten, und die Eltern sind ja keine.

So vermeiden Sie diese Steuerfalle: Sie schließen ein Untermietverhältnis mit Sohn oder Tochter, wofür tatsächlich jeden Monat die Miete an die Eltern –  oder gleich direkt an den Vermieter – bezahlt wird. Bewahren Sie die Kontoauszüge auf. Denn die städtischen Steuerämter verlangen diese meist als Beweis, dass tatsächlich der Student die Miete bezahlt hat.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching