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Steuerkanzlei Gesierich

Nachzahlungszinsen von sechs Prozent verfassungswidrig

Müssen Sie für alte Jahre Steuern nachzahlen, verlangt das Finanzamt zu­sätzlich zur Nachzahlung sechs Prozent Strafzinsen pro Jahr. Dieser Zinssatz war vielleicht früher angemessen, er ist es heute aber nicht mehr. Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs bestehen im Hinblick
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