Schlagwörter: Abholung

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsicht bei selbst abholenden Firmenkunden aus der EU

Wenn Sie Waren verkaufen an inländische Unternehmer, rechnen Sie mit Mehrwertsteuer ab. Wenn der Unternehmer in einem anderen EU-Land sitzt, können Sie aber umsatzsteuerfrei liefern. Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie in diesem Fall zwei Dinge nachweisen: Dass Ihr Kunde Unternehmer
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