Schlagwörter: Abziehen

Steuerkanzlei Gesierich

Betrugsschaden beim Kauf eines Mietobjekts ist abziehbar

Einen skurrilen Fall hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden - nebenbei der Beweis, dass sich Reichtum und Naivität nicht gegenseitig ausschließen. Ein reicher Mensch wollte eine Villa erwerben und gab dem Makler den Kaufpreis in bar. (Natürlich) verschwand der Makler mit
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