Ab April 2017 treten neue gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit in Kraft (Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung/AÜG). Leiharbeit muss klar benannt werden: Bisher wurden Leiharbeitsverträge oftmals als „Werkverträge“ kaschiert. Ab April muss das klar unterschieden werden. Der große Unterschied ist der,
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