Schlagwörter: Arbeitgeber

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn das Home-Office an den Arbeitgeber vermietet wird

Arbeitet ein Mitarbeiter oft im Home-Office und vermietet er diesen Raum an seinen Arbeitgeber, sind die Mietzahlungen weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Es liegen Vermietungseinkünfte vor, die der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung angeben muss. Allerdings kann er alle Kosten dagegen rechnen,
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