Schlagwörter: Arbeitszeit

Steuerkanzlei Gesierich

Wann Minijobber jetzt zwei Stunden weniger(!) arbeiten müssen

Ihre Minijobber, die exakt den Mindestlohn von Ihnen bekommen, durften bis Ende letzten Jahres maximal 52,94 Stunden pro Monat arbeiten, denn 52,94 x 8,50 Euro = 450 Euro. 2017 ist der Mindestlohn auf 8,84 Euro gestiegen: Dadurch wäre bei weiterhin
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