Wer mit einer hohen Steuerforderung konfrontiert wird und einen Kredit aufnehmen muss, um diese zu begleichen, kann die Zinsen absetzen. Allerdings nur dann, wenn die Steuerforderung unberechtigt hoch war und später mit Erstattungszinsen wieder zurückerstattet wird. (BFH, 28.02.18, VIII R
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