Falls Sie Kaffeeautomaten, Getränkeautomaten, Glücksspielautomaten oder ähnliche Automaten betreiben und berechtigt sind, das Geld aus dem Münzeinwurf zu kassieren, dann müssen Sie regelmäßig das Geld nachzählen und ein Kassenprotokoll erstellen. Das hat der Bundesfinanzhof im März festgestellt. (BFH, 20.03.17, X
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